Leitfaden

 
Terminvereinbarung:    Tel 05332 - 230 75

Sollten wir beim Arbeiten sein und nicht abheben, bitte auf den Anrufbeantworter sprechen, wir rufen Sie zurück!

 

Ärztliche Verordnung: 
Physiotherapie und Ergotherapie müssen vom Hausarzt oder Facharzt  verordnet  und von der jeweiligen Kasse bewilligt werden.

 
 
Abrechnung/Kostenersatz:
Nach Abschluß der Behandlungsserie erfolgt die Abrechnung. Durch Einreichen der bezahlten  Rechnung wird ein Teil der Behandlungskosten (Kassentarif) zurückerstattet.

Haus- und Altersheimbesuche möglich
 
Infopoint PlanungsgmbH